30.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderung an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht

Der IASB hat die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Diese legen ergänzende Angabepflichten in Bezug auf Lieferkettenfinanzierungsgeschäfte fest.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 sollen deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter werden. Konkret muss ein Unternehmen gemäß IAS 7 und IFRS 7 künftig Folgendes angeben:

  • Beschreibung der Vertragsbedingungen solcher Finanzierungsgeschäfte;
  • Nennung der Bilanzposten und der Buchwerte jeweils zum Periodenbeginn und -ende für solche Geschäfte;
  • Bandbreite von Zahlungsfristen für solche Geschäfte und im Vergleich dazu für sonstige Verbindlichkeiten;
  • Risikokonzentrationen, insb. bei Zahlungsdienstleistern.

Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. Im ersten Berichtsjahr sind Angaben zu den Vorjahren nicht zu machen bzw. nicht anzupassen. Für Zwischenperioden während des ersten Berichtsjahres sind ebenfalls keine solchen Angaben zu machen. Der Text dieser Änderungen ist beim IASB nur kostenpflichtig erhältlich.


DRSC vom 25.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank