25.02.2022

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Steuerrecht im Koalitionsvertrag

Steuerrecht gilt als kompliziert und im Detail schwer verständlich, gleichzeitig haben aber nur wenige politische Entscheidungen eine so unmittelbare Auswirkung auf große Teile der Bevölkerung. Eine Minderung der Umsatzsteuer ist für die IT-Abteilungen der Unternehmen möglicherweise ein großes Projekt und der Staat verzichtet auf Einnahmen in Milliardenhöhe. Aber das Ergebnis dieser steuerlichen Änderung ist bereits an der Supermarktkasse nachvollziehbar. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die steuerrechtlichen Ambitionen der neuen Regierung zu werfen.

Steuerrecht im Koalitionsvertrag

Markus Hammer
Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland

Prof. Dr. Andreas Suchanek
, HHL Leipzig Graduate School of Management

 

Einigkeit der Koalitionspartner

Es ist ohnehin beachtenswert, dass sich die drei Koalitionspartner einigen konnten. Immerhin birgt die Wertetrias von sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und Freiheitlichkeit – wenn wir die drei Koalitionspartner einmal so charakterisieren dürfen – einigen Konfliktstoff. Doch interessanterweise entspricht diese Wertekonstellation ziemlich genau dem gängigen Verständnis jenes Grundwertes, dessen Relevanz immer deutlicher wird: Nachhaltigkeit. In einer der verbreitetsten Interpretationen verweist dieser Wert auf den Zusammenhang von „People“, „Planet“ und „Profit“, wobei letzteres im Sinne sowohl einer Netto-Wertschöpfung als auch der erforderlichen Anreizkompatibilität interpretiert werden kann.

Wie viel Steuerrecht steckt im Koalitionsvertrag?

Es wäre wegweisend, wenn dieser Wert der Nachhaltigkeit auch die Struktur unseres Steuersystems bestimmen würde. Doch es ist vermutlich der Dicke des Brettes geschuldet: Das Steuerrecht ist kein Leitthema der Ampelkoalition. Stattdessen reichten vier der insgesamt 177 Seiten des gesamten Koalitionsvertrages aus, um den Fahrplan im Bereich Steuern für die nächsten vier Jahre zu beschreiben – im letzten Viertel, auf einige wenige Unterpunkte des vorletzten Themas des Koalitionsvertrages verteilt.

Eine grundsätzliche Reform des Steuerrechts wird von den Koalitionsparteien nicht angestrebt und ist bei einem kategorischen Ausschluss von Steuererhöhungen auch praktisch ausgeschlossen. Als Aufgabe hat sich die Koalitionsregierung die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Besteuerungsverfahren gestellt. Allerdings liegt die Zuständigkeit dafür vor allem bei den Ländern. Erfüllen dürften sich mit den Plänen der Koalition die größeren Erwartungen im Bereich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuergestaltung. Das gilt vor allem in Bezug auf die Kampfansage gegen Umsatzsteuerbetrug. Die auf diesem Feld angestrebten Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit leisten.

Konkreter wurden die Ideen der Koalitionspartner bei einer Reihe von Einzelfällen, die in diversen Kapiteln außerhalb des Unterpunktes „Steuern“ beschrieben werden. Durch den Ausschluss von Steuererhöhungen und der Schwierigkeit, eine große Steuerreform unter den drei beteiligten Parteien in so kurzer Zeit zu vermitteln, blieb nur noch die Möglichkeit, über die Gewährung steuerlicher Vorteile in bestimmten Einzelfällen regulierend einzugreifen. Beispielsweise soll es eine Steuergutschrift für Alleinerziehende geben, eine steuerliche Förderung für eigengenutzten Wohnraum, einen höheren Sparerfreibetrag, einen leichteren Spendenabzug, eine Erhöhung des steuerfreien Pflegebonus sowie weitere steuerliche Vorteile bei den Zuschlägen für Pflegekräfte.

Einordnung

Die gezielte Gewährung steuerlicher Vorteile zur Erreichung bestimmter Staatsziele ist als Leitmotiv im Koalitionsvertrag deutlich erkennbar. Dies wirkt wie ein stabiler Kompromiss, der über die gesamte Legislaturperiode tragen könnte. Allerdings leidet die Systematik des Steuerrechts, was im Übrigen dessen Nachhaltigkeit nicht zuträglich ist. Denn es belastet auf Dauer das subjektive Gefühl der Steuergerechtigkeit der Bürger. Deshalb sei es erlaubt, zu überlegen, ob nicht ambitioniertere Ziele verfolgt werden sollten.

Potenzial für die Zukunft

Die zuvor erwähnte Wertetrias von Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und Freiheitlichkeit, die die Ampelkoalition repräsentiert, birgt nämlich auch steuerrechtliche Chancen. Dafür hilft es, sich die Wirkung von Steuern zu vergegenwärtigen.

In der Ankündigungsphase (Koalitionsvertrag) geht von ihnen eine Signalwirkung aus und dem Markt wird angezeigt, in welche Richtung der Gesetzgeber steuert. Darüber hinaus haben Steuern eine konkrete Lenkungsfunktion und verändern die Nachfrage- bzw. Angebotsseite. Steuern können Güter und Dienstleistungen verteuern und die Nachfrage dämpfen. Steuerliche Vorteile können die Nachfrage entsprechend erhöhen. Das gilt sowohl für Konsum- als auch Investitionsentscheidungen.

Wäre es an dieser Stelle nicht erwägenswert, die genannte und durch die Ampelkoalition repräsentierte Wertetrias anzuwenden im Hinblick auf die Frage, welche Investitionen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten besonders (steuerlich) unterstützt werden sollten? Gewiss sollte das nicht im Sinne eines „fine tunings“ per Steuerrecht geschehen. Doch was spricht dagegen, auch das Steuerrecht unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu betrachten und zu gestalten? Welche Investitionen sind für den Standort Deutschland langfristig besonders wichtig, um etwa den Klimawandel zu bewältigen? Es bietet sich beispielsweise die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an. In der Ankündigungsphase könnte ein globales Zeichen gesendet werden, um die Aufmerksamkeit der Innovationsträger zu erhalten und zu demonstrieren, wie ernst es die Regierung mit der Transformation der Wirtschaft meint. Im Rahmen der konkreten Umsetzung sollten entsprechende Betriebsausgaben für Forschung und Entwicklung sofort vom Gewinn abziehbar sein. Noch besser wäre ein Abzug vom Gewinn noch vor der Verausgabung der Betriebsausgaben oder alternativ die Gewährung einer großzügigen Zulage. Die vorgenannten Maßnahmen würden den Forschungsstandort Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen Industriestaaten deutlich attraktiver machen und die schlauesten Köpfe anziehen.

Daher abschließend noch ein Hinweis: Aus volkswirtschaftlichen Studien wissen wir, dass Humankapital die größte gesellschaftliche Dividende erzielt – oder anders formuliert: Für die anstehenden Transformationen stellt es den wichtigsten Faktor dar. Direkte und indirekte Förderung von nachhaltigkeitsfördernden Humankapitalinvestitionen sollte daher ein Leitmotiv deutscher Steuerpolitik sein.

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