• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 10. GWB-Novelle: Einführung kartellrechtlicher Compliance-Defense

27.01.2021

Rechtsboard

10. GWB-Novelle: Einführung kartellrechtlicher Compliance-Defense

Mit der am 19.01.2021 in Kraft getretenen 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber die Compliance-Defense in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren erstmals in Deutschland im Gesetz verankert. Unternehmen mit wirksamen und angemessenen Compliance-Management-Systemen können sich in Zukunft auf eine Neuregelung berufen, um eine Berücksichtigung bei der Bußgeldzumessung durch das Bundeskartellamt bzw. das OLG Düsseldorf zu erreichen.

Nachhaltigkeitsbericht: Die Herausforderung erfolgreich meistern

RA Christian Ritz, LL.M. (USYD)
Partner, Hogan Lovells, München

Neuregelung im Detail

Nach der Neuregelung in § 81d Abs. 1 Satz 2 GWB n.F. werden kartellrechtliche Compliance-Bemühungen sowohl vor als auch nach der Zuwiderhandlung für die Zumessung des Bußgeldes relevant. Als abzuwägende Umstände kommen u.a. vor der Zuwiderhandlung getroffene, angemessene und wirksame Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen in Betracht. Ebenso können das Bemühen des Unternehmens, die Zuwiderhandlung aufzudecken und den Schaden wiedergutzumachen sowie nach der Zuwiderhandlung getroffene Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden. Nach der Gesetzesbegründung sind Compliance-Maßnahmen „angemessen und wirksam“, wenn „der Inhaber eines Unternehmens alle objektiv erforderlichen Vorkehrungen ergriffen hat, um Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen durch Mitarbeiter wirksam zu verhindern.“ Dies sei in der Regel anzunehmen, „wenn die ergriffenen Maßnahmen zur Aufdeckung und Anzeige der Zuwiderhandlung geführt haben.“ Die Compliance-Defense kann somit nach der Gesetzesbegründung in folgenden Fällen bußgeldmindernd berücksichtigt werden:

  1. die ergriffenen Vorkehrungen haben zur Aufdeckung und Anzeige der Zuwiderhandlung geführt und
  2. weder die Geschäftsleitung (etwa der Vorstand einer Aktiengesellschaft) noch eine sonstige für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person war selbst an der Zuwiderhandlung beteiligt.

Die Bewertung getroffener Compliance-Maßnahmen als „angemessen“ soll nach der Gesetzesbegründung im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, der Kartellgeneigtheit des Unternehmensgegenstandes, der Anzahl der Mitarbeiter, den zu beachtenden Vorschriften sowie dem Risiko ihrer Verletzung getroffen werden.

Compliance-Ausblick 2021

In Deutschland steht diese Regelung zudem im Einklang mit der Formulierung des aktuellen Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (§ 15 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 RegE). Auch dort sieht der Gesetzgeber vor, dass das Gericht bei der Bemessung von Bußgeldern gegen Unternehmen „[…] vor der Verbandstat getroffene Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Verbandstaten“ berücksichtigen kann. Für Unternehmen schafft diese Neuregelung im Kartellrecht weitere Anreize, in den Aufbau und die Überprüfung ihrer Compliance-Management-Systeme einschließlich kartellrechtlicher Compliance-Programme zu investieren. Dabei sollten Unternehmen bei der Überprüfung bestehender Compliance-Management-Systeme darauf achten, dass diese auch den aktuellen Anforderungen an angemessene und wirksame Vorkehrungen genügen. Denn nur effektive Compliance-Maßnahmen werden im Rahmen der Bußgeldzumessung Berücksichtigung finden.


, , ,

Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht