Das Bundeskartellamt ist der oberste Wettbewerbshüter in Deutschland. Seit Anfang 2021 hat die Behörde ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem sie schneller und effektiver gegen Praktiken großer Internetkonzerne vorgehen kann. Grundlage von diesem Instrument sind die neuen Befugnisse aus § 19a GWB, die im Zuge der 10. GWB-Novelle eingeführt worden sind. Damit ist es dem Bundeskartellamt jetzt möglich, im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht zu prüfen, ob bestimmte Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben. Wenn das so ist, kann das Bundeskartellamt bestimmte Verhaltensweisen dieser Unternehmen untersagen. Das Amt hat auf dieser Grundlage zahlreiche Verfahren eingeleitet, einige davon sind auch bereits abgeschlossen.
Zu diesem Thema sprechen wir mit Andreas Mundt.
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