• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Der Abschlussprüfer als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

09.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Der Abschlussprüfer als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Eingabe die aus Sicht des IDW wichtigsten Punkte zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dargelegt.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Die CSRD muss bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung plädiert das IDW für eine 1:1-Umsetzung der CSRD, da der Abschlussprüfer des Unternehmens der bestgeeignete Prüfer auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Aus Sicht des IDW sind hierbei folgende Punkte ausschlaggebend:

  • Die Prüfung durch den Abschlussprüfer fördert die integrierte Berichterstattung.
  • Der Abschlussprüfer verfügt über die erforderliche qualitätssichernde Infrastruktur.
  • Der Abschlussprüfer ist akzeptierter Ansprechpartner für die Unternehmensorgane und sichert einen zeitgerechten Abschluss der Prüfung.

Integration des Prüfungsvermerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sachgerecht wäre dann auch eine zwingende Integration des Prüfungsvermerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Bestätigungsvermerk. Ein einheitlicher Bestätigungsvermerk würde zudem die Übersichtlichkeit für die Stakeholder erhöhen.

Erste Prüfungen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits 2025

Die CSRD enthält ein Mitgliedstaaten-Wahlrecht, wonach nationale Prüfungsstandards so lange angewendet werden können, bis die Kommission EU-Standards für die Prüfung festgelegt hat. Die EU-Kommission muss dies bis spätestens Oktober 2026 umsetzen. Anfang 2027 könnten dann Prüfungsstandards zur Verfügung stehen. Die ersten Prüfungen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen aber bereits im Jahr 2025 durchgeführt werden. Zur Schließung dieser zeitlichen Lücke arbeitet das IDW bereits an einem Prüfungsstandard zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Das IDW plädiert daher dafür, dass Deutschland das Wahlrecht in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus spricht sich das IDW dafür aus, dass die Prüfung zum Nachhaltigkeitsprüfer künftig in das Wirtschaftsprüferexamen integriert wird. Dies spiegelt zum einen die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung wider, ermöglicht zum anderen aber auch ein modernes und einheitliches Berufsbild. Dadurch würde auch die Attraktivität für den Berufsnachwuchs gesteigert.

Ausdrücklich begrüßt das IDW die Festlegung in der CSRD, wonach die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht unter die Beschränkungen des sog. Fee Cap fällt und auch keine Billigung durch den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Dies unterstreicht den Prüfungscharakter der Leistung.


IDW vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht