11.04.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Erste Firmen bieten Arbeit am Urlaubsort

Neue Arbeitsformen setzen sich nur langsam in Deutschland durch. Rund 8 % der deutschen Firmen bieten ihrer Belegschaft die Möglichkeit, am Urlaubsort auch zu arbeiten. Teilweise wird dabei die Arbeitszeit verringert, zeigt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung.

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

„Im Wettbewerb um Fachkräfte kann dies ein Mittel sein, um Beschäftigten ein besseres Gleichgewicht von Arbeit und Freizeit zu ermöglichen“, erklärt Julia Freuding aus der ifo-Niederlassung in Fürth die Ergebnisse der Befragung. Genutzt wird Workation bislang allerdings nur von 3,3 % der Belegschaft jener Firmen, die es auch anbieten.

„Workation“ ist nicht in jedem Beruf möglich

Bei Dienstleistern bieten 10 % der befragten Unternehmen Arbeit vom Urlaubsort aus an. In der Industrie sind es 8 %, im Handel aber nur 2 %. Die Dauer reicht der Umfrage zufolge von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. „Diese Arbeitsform ist nicht in jedem Beruf möglich, wird aber dort an Bedeutung gewinnen, wo sich das Homeoffice etabliert hat“, sagt Freuding.

Alternativ können Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen und bis zu ein Jahr freigestellt werden. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen bietet diese Möglichkeit an. Für 17 % der befragten Personalleiter herrscht Ungewissheit, ob dieses Angebot in ihrem jeweiligen Unternehmen wahrgenommen werden kann. In 59 % ist diese Auszeit nicht möglich. Allerdings wird das Sabbatjahr mit zunehmender Firmengröße häufiger gewährt: Nur 9 % der kleinen, aber 54 % der großen Unternehmen haben dieses Angebot.

Alternative Bildungsurlaub

Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungsurlaub: Dieser ist in fast allen Bundesländern gesetzlich geregelt – nur in Bayern und Sachsen fehlt dieser Anspruch. Trotzdem bieten ihn in Bayern 40 % und in Sachsen 31 % der Unternehmen an. Im scharfen Kontrast dazu ermöglichen ihn allerdings 88 % der befragten Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Möglichkeit besteht insgesamt in 59 % der Firmen. Allerdings nehmen im Durchschnitt nur 3,5 % der Beschäftigten in diesen Betrieben das Angebot auch wahr.


Ifo Institut vom 06.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©p365.de/fotolia.com


25.11.2024

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Das Jahressteuergesetz 2024 ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Meldung

©jat306/fotolia.com


25.11.2024

Grünes Licht für den Bürokratieabbau

Die Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern, Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren zu vereinfachen.

weiterlesen
Grünes Licht für den Bürokratieabbau

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


22.11.2024

FACHFRAGEN Podcast: Incident Response und NIS-2

Ein massiver Cyberangriff kann überall und jederzeit passieren. Die entscheidende Frage ist: Wie gut sind Unternehmen wirklich auf solche Situationen vorbereitet? Hier kommt die neue NIS-2-Richtlinie der EU ins Spiel.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Incident Response und NIS-2

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank