• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

28.03.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Das DRSC startet die 1. Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland und lädt alle interessierten Kreise zur Teilnahme an einer entsprechenden Studie ein.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Das DRSC hat eine Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland gestartet. Ziel der Untersuchung besteht in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder

In einem ersten Schritt (Phase 1) werden hierzu interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Zielsetzung dieser halbstrukturierten Interviews ist, insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder besser zu verstehen. Die Interviews sind als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und auch zum Für und Wider einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein. Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen sich zu beteiligen, um ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten.

Die Interviews werden im Zeitraum bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Interessenten können sich ab sofort direkt online unter https://www.surveymonkey.de/r/DRSC_IFRSeval_Phase1 anmelden. Darüber hinausgehende Fragen sammeln und beantworten wir auf einer FAQs-Seite .

Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland

„Diese Evaluation ist die erste systematische Bestandsaufnahme des DSRC zur Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland. Neben den Lessons Learned aus der Vergangenheit wollen wir auch den Blick nach vorne richten. Anlass hierzu geben unter anderem die Standardsetzungsaktivitäten beim IFRS für KMUs, die geplanten Angabeerleichterungen unter IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen und nicht zuletzt die Rechnungslegungsbasis im Rahmen der Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung (BEPS Säule II). Befürworter und Kritiker dieser Entwicklungen sollen gleichermaßen zu Wort kommen“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, den Start der Studie.

Im Anschluss an die Gruppeninterviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher im 2. Halbjahr 2023 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll (sog. Phase 2). Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie gibt es auf der Projektseite.

 


DRSC vom 20.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank