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24.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Förderrichtlinie für das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ veröffentlicht

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13.07.2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei. Mit der Bundesförderung „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ sollen Handwerksbetriebe, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatende zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will zur Umsetzung der Wärmewende zusätzliche Fachkräfte für die Beratung, Planung und den Einbau von Wärmepumpen aktivieren. Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren wollen. „Das neue Förderprogramm ist ein wichtiger Schritt für die Wärmewende“, lobt Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.

Aufbauprogramm startet bereits zum 01.04.2023

Das ab 01.04.2023 startende Programm fördert Schulungen zur Auslegung, zum Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Außerdem wird als praktische Qualifizierungsmaßnahme ein Coaching vor Ort („training-on-the-job“) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert. Über 30 Monate sollen jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker sowie etwa 3.000 Planende und Energieberatende zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden.

Klimaneutrales Deutschland ab 2045

Auf dem Weg in ein klimaneutrales Deutschland ab 2045 ist die energieeffiziente Wärmeversorgung von Gebäuden auf Basis erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein. Wärmepumpen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Ein breites Bündnis aus Handwerk, Industrie, Forschung, Sozialpartnern und Energiewirtschaft hat sich bei dem ersten Wärmepumpen-Gipfel im Sommer 2022 gemeinsam mit Bundesminister Habeck zum Wärmepumpenhochlauf, ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen jährlich zu installieren, bekannt.

Anträge zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe können ab April beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.bafa.de/baw


BMWK vom 23.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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