• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

10.03.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 7. März lag, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2022 beträgt der so genannte Gender Pay Gap 18 %. In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist er mit 32 % jedoch deutlich größer.

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern für dieselben Tätigkeiten waren auch im Jahr 2022 deutlich. Rund 18 % mehr verdienten Männer im vergangenen Jahr. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der so genannte Gender Pay Gap bei 7 %.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 07.03.2023. Seit 2010 haben sich die Gehaltsunterschiede zwar etwas nivelliert, Deutschland ist aber europaweit auf dem viertletzten Platz und damit immer noch eines der Schlusslichter. Dies ergibt sich aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts.

Gender Pay Gap in Rechts- und Steuerberatung bei 32 %

In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist der Gender Pay Gap nach wie vor erheblich größer. Nach einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beträgt der Gehaltsunterschied dort rund 32 %.

Auch die von der BRAK durchgeführte STAR-Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Unterschied zur Studie des WSI werden bei STAR jedoch ausschließlich in Vollzeit tätige Personen betrachtet.


BRAK vom 09.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht