• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

03.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17.02.2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC – Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht müssen Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, sondern können vor einer zentralen Stelle eingeklagt werden. Dies soll Kosten reduzieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sichern. Die Spruchkörper des Gerichts verteilen sich über verschiedene Mitgliedstaaten, mit einer Zentralkammer in Paris. Die Richter sind teils technisch, teils juristisch qualifiziert und entstammen unterschiedlichen Mitgliedstaaten.

Zum Hintergrund

Die deutsche Ratifizierung war durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches Teile des deutschen Zustimmungsgesetzes im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte, erheblich verzögert worden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Übereinkommens Voraussetzung für dessen Inkrafttreten, wobei eine vorläufige Anwendung seit dem 19.01.2022 erfolgte. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens finden zudem zwei Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz, Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012, zum 01.06.2023 Anwendung, sodass das sog. einheitliche europäische Patentsystem in den an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten künftig vollständig angewendet wird.


BRAK vom 02.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank