• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH befasst sich mit dem Schutz von Computerprogrammen

24.02.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH befasst sich mit dem Schutz von Computerprogrammen

Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von Software vorgelegt, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sogenannte „Cheat-Software“).

Beitrag mit Bild

©ustudiographydd59/123rf.com

Die Klägerin vertreibt als exklusive Lizenznehmerin in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele hierfür. Bei den Beklagten handelt es sich um Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die Software entwickelt, produziert und vertreibt, insbesondere Ergänzungsprodukte zu den Spielkonsolen der Klägerin.

Mit der Software der Beklagten konnten Nutzer von Spielkonsolen der Klägerin bestimmte Beschränkungen in Computerspielen der Klägerin umgehen, zum Beispiel in einem Rennspiel die Beschränkung der Verwendbarkeit eines „Turbos“ oder der Verfügbarkeit von Fahrern. Dies bewirkten die Softwareprodukte der Beklagten, indem sie Daten verändern, die die Spiele der Klägerin im Arbeitsspeicher der Spielkonsole ablegen. Die Klägerin rügt, dass dies eine unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele i.S.v. § 69c Nr. 2 UrhG darstelle.

Bisheriger Prozessverlauf

Das LG hat der auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage überwiegend stattgegeben. Indem die Nutzer mittels der Software der Beklagten durch externe Befehle in den Programmablauf der Computerspiele der Klägerin eingriffen und diesen veränderten, werde das Computerprogramm der Klägerin umgearbeitet. Es mache weder aus Benutzer- noch aus Urhebersicht einen Unterschied, ob eine Veränderung des Programmablaufs durch die Veränderung der Spielsoftware oder aber durch Veränderung von Daten im Arbeitsspeicher erreicht werde.

Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hat das OLG zurückgewiesen. Das OLG nahm an, es fehle an einer Umarbeitung eines Computerprogramms i.S.v. § 69c Nr. 2 UrhG. Die Software greife lediglich in den Ablauf der Computerspiele der Klägerin ein, indem sie die im Arbeitsspeicher der Spielkonsole abgelegten Daten verändere, nicht aber die Computerbefehle selbst. Der programmgemäße Ablauf eines Computerprogramms gehöre aber nicht zum Schutzgegenstand von § 69a UrhG. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:

1. Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art. 1 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?

2. Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?


BGH vom 23.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht