• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

21.02.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seine Erörterungen zu den IFRS Sustainability Disclosure Standards S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information und S2 Climate-related Disclosures abgeschlossen.

Beitrag mit Bild

© Coloures-pic/fotolia.com

Die IFRS S1 und S2 tragen der bestehenden globalen Nachfrage nach verständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen Rechnung. In die Überarbeitung der im April 2022 veröffentlichten Standardentwürfe sind auch die Rückmeldungen aus den umfangreichen Konsultationen im zurückliegenden Jahr eingeflossen.

Anpassungen und Ergänzungen der IFRS S1 und S2

Der ISSB hat nun die Einleitung der weiteren, zur Verabschiedung von S1 und S2 erforderlichen Schritte beschlossen. Hierzu zählen die Verschriftlichung der getroffenen Anpassungen und Ergänzungen (drafting) und der formale Abstimmungsprozess der überarbeiteten Textfassungen (balloting). Die finalen Standards sollen im Juni 2023 veröffentlicht werden. Den Erstanwendungszeitpunkt für IFRS S1 und S2 bildet der 01.01.2024.

Der ISSB plant, sich zeitnah mit Maßnahmen zur Unterstützung der Anwendung von IFRS S1 und S2 zu widmen, indem bspw. Leitlinien und Schulungsmaterial entwickelt werden. Ferner plant der ISSB ein sogenanntes Partnership Framework for capacity building, ein zentrales Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau in verschiedenen wirtschaftlichen Umfeldern, von dessen Vorteilen alle Marktteilnehmer profitieren sollen.

IFRS S1 soll auf ESRS verweisen

Eine weitere wesentliche Entscheidung des ISSB bildet der Beschluss, in IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Unternehmen können somit auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgreifen, wenn kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt.

Die Europäische Kommission (einschließlich EFRAG) und ISSB arbeiten zudem an einer Maximierung der Interoperabilität ihrer Standards. Da die grundlegenden Entscheidungen über die Standardinhalte nun abgeschlossen sind, wird sich die weitere Arbeit auf die Terminologie konzentrieren.


DRSC vom 17.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank