• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anwaltsvertrag: Transparenzerfordernis bei Zeitaufwand-Klausel

23.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anwaltsvertrag: Transparenzerfordernis bei Zeitaufwand-Klausel

Eine Zeitaufwand-Klausel im Anwaltsvertrag genügt nicht dem unionsrechtlichen Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss nicht über die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses informiert wurde.

Beitrag mit Bild

©terovesalainen/fotolia.com

Der EuGH hat am 12.01.2023 in der Rechtssache C-395/21 D.V I (Rechtanwaltsvergütung – Abrechnung nach dem Zeitaufwand) entschieden, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags, nach der sich die anwaltliche Vergütung nach dem Zeitaufwand richtet, nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit nach Art. 5 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG) genügt, wenn dem Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die ihn in die Lage versetzt hätten, seine Entscheidung mit Bedacht und in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsabschlusses zu treffen.

Transparenz hinsichtlich Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen

Um dem Transparenzerfordernis zu entsprechen, muss der Verbraucher aufgrund der ihm erteilten entsprechenden Informationen im Vertrag – über die Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen, die Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Stunden – die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses einschätzen können. Wenn die Verträge nach der Aufhebung der Klausel über die Vergütung nach den einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts nicht fortbestehen können, steht Art. 6 Abs. 1 der RL 93/13/EWG der Nichtigerklärung der Verträge nicht entgegen. Dies gilt auch, wenn dies bedeuten würde, dass der Gewerbetreibende für seine Dienstleistungen überhaupt keine Vergütung erhält.


BRAK vom 20.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank