• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abkommen mit USA zum „Austausch länderbezogener Berichte“ soll ratifiziert werden

11.01.2023

Meldung, Steuerrecht

Abkommen mit USA zum „Austausch länderbezogener Berichte“ soll ratifiziert werden

Das Abkommen mit Bezug zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14.08.2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den „Austausch länderbezogener Berichte“ soll ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/5021).

Beitrag mit Bild

©meshmerize/fotolia.com

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass multinationale Unternehmen im Vergleich zu vorwiegend national tätigen Unternehmen durch Ausnutzung der unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Dies führt zu Steuermindereinnahmen für die betroffenen Staaten und beeinträchtigt darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen können.

BEPS für mehr Steuergerechtigkeit

Daher hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten im Rahmen des Projektes gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) konkrete Lösungen zur Beseitigung der Defizite der internationalen Besteuerungsregeln entwickelt. Die Empfehlungen des gemeinsamen Projektes von OECD und G20 umfassen verschiedene Bereiche des internationalen Steuerrechts und  zielen darauf ab, Informationsdefizite der Finanzverwaltungen abzubauen, Ausmaß und Ort der Besteuerung stärker an der wirtschaftlichen Substanz auszurichten, die Kohärenz der verschiedenen Steuersysteme der Staaten zu erhöhen sowie international gegen unfairen Steuerwettbewerb vorzugehen.

Austausch länderbezogener Berichte zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts

Einer der sog. „BEPS-Aktionspunkte“, Aktionspunkt 13, sieht standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen sowie den Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vor. Ziel dieses Informationsaustausches ist es sicherzustellen, dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen.

Das Abkommen vom 14.08.2020 enthält die für einen automatischen Austausch länderbezogener Berichte notwendigen Regelungen. Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

 


Dt. Bundestag vom 29.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank