Mit berichtigten Regulierungsstandards hat die EU-Kommission nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Insbesondere in Anhang II hat sie redaktionelle Korrekturen vorgenommen; die Überschrift und das erste Kreuzchen in der folgenden orangenen Box auf „Nein“ korrigiert. Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte. Auch in den anderen Sprachfassungen des Amtsblatts hat die Kommission die Fehler berichtigt. Rechtzeitig vor der verpflichtenden Erstanwendung der RTS sorgte sie damit für mehr Rechtssicherheit.
Zum Hintergrund der RTS
Am 25.07.2022 wurden die RTS zur EU-Offenlegungsverordnung als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht. Die RTS sind seit dem 01.01.2023 von den betreffenden Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte in ihrer Meldung vom 15.08.2022 darauf hingewiesen, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten.