31.10.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Beschäftigte offen für Wearables

„Wearables“, digitale Assistenzsysteme wie Handschuhe mit Sensoren oder Datenbrillen, können die Arbeit leichter machen. Beschäftigte hierzulande sind auch prinzipiell aufgeschlossen für Wearables-Technologien, zeigt eine aktuelle Studie.

Beitrag mit Bild

©zapp2photo/fotolia.com

Wenn „Wearables“ einen aus Beschäftigtensicht klaren Nutzen haben und zugleich verlässliche, transparente Regeln und Grenzen des Einsatzes bestehen, ist das auch entscheidend dafür, dass ihre Einführung akzeptiert wird. Grundsätzlich ist eine Win-Win-Situation möglich, die höhere betriebliche Effizienz und zugleich Entlastung für Beschäftigte bringt. Eine neue von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zeigt, dass Beschäftigte in mitbestimmten Unternehmen der Bereiche Logistik und Fertigung, die bereits Erfahrungen mit Wearables gesammelt haben, dieser Technologie grundsätzlich positiv gegenüberstehen – auch weil der Umgang mit Daten in den untersuchten Unternehmen per Betriebsvereinbarung klar geregelt ist und Effizienzgewinne bislang nicht zu Stellenstreichungen oder höheren Leistungsanforderungen geführt haben.

Logistik-Branche profitiert sehr vom Einsatz von Wearables

Die Logistik stellt der Untersuchung zufolge einen Schwerpunkt des Einsatzes von Wearables dar. In den im Rahmen der Fallstudien betrachteten Unternehmen kommen unter anderem Datenbrillen, Handschuhe mit Sensoren und Scannern sowie „Pick-by-Voice-Systeme“ zum Einsatz, die Beschäftigte bei der Kommissionierung Schritt für Schritt anleiten und ihnen die Planung abnehmen. Die Einführung sollte laut Management dazu beitragen, unnötiges Hantieren mit Papierlisten und Handscannern überflüssig zu machen, um so die Arbeitsprozesse zu beschleunigen, die Ergonomie zu verbessern, Fehler und Störungen zu vermeiden.

Obwohl sich die Handlungsspielräume der Beschäftigten in manchen Fällen verengt haben, fällt deren Bewertung überwiegend positiv aus: Die Wearables hätten ein „flüssigeres Arbeiten“ ermöglicht und die Fehlerzahl reduziert, Arbeitsintensität und Stress seien gesunken.

Große Aufgeschlossenheit gegenüber der neuen Technik

Wenn man jenseits der bereits Betroffenen Beschäftigte zu ihren Einstellungen befragt, zeigt sich ebenfalls eine große Aufgeschlossenheit. Gegen die Messung von Emotionen während der Arbeit, beispielsweise über die Stimmlage, haben nur 32 % grundsätzliche Bedenken, gegen die Erfassung von Körpersignalen wie des Pulses 23 %, gegen die Aufzeichnung von Bewegungen 25 % – eine „erstaunlich hohe Akzeptanz“, so das Urteil des Forschungsteams. Allerdings stellen die Befragten auch Bedingungen: Sie halten es für sehr wichtig, über die Aufzeichnung und Verwendung von Daten selbst entscheiden zu können. Zudem haben sie hohe Ansprüche an den Nutzen von Wearables, insbesondere im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie die Reduzierung von Belastungen. Die Forschenden erkennen hier ein „klares Signal an das Management: für Arbeitnehmerschutz, für Mitbestimmung bei der Einführung und vor allem für partizipative Einführungsprozesse, in denen die Ansprüche und Bedingungen auf beiden Seiten verhandelt und gestaltet werden können“.


Hans Böckler Stiftung vom 27.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank