• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

21.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiekrise: Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vom Bundestag beschlossen

Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Der Bundestag hat nun das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz beschlossen.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Die Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten die finanzielle Situation von Unternehmen im Moment sehr. Die schwer berechenbare Entwicklung macht ihnen zudem eine vorausschauende Planung schwierig. Im Hinblick auf diese bestehenden Unsicherheiten und die Energiekrise will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmen, die im Grunde gesund sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Mit einer nun beschlossenen Gesetzesänderung soll eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket umgesetzt werden.

Kürzung des Prognosezeitraums

Dazu soll der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt werden. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist wegen Energiekrise

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen. Zeit, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher soll die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.


Bundesregierung vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


22.08.2025

BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Mit Beschluss vom 23.07.2025 (2 BvL 19/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 EStG, § 10a Satz 1, 2 GewStG) als verfassungsgemäß bestätigt und insbesondere einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in solchen Fällen abgelehnt, in denen etwaige Verluste aufgrund eines Insolvenzverfahrens und der Auflösung der Gesellschaft in der Folgezeit nicht mehr vollständig genutzt werden können (sog. Definitiveffekt).

weiterlesen
BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Meldung

sdecoret/123rf.com


22.08.2025

KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die reine Verfügbarkeit von KI-Tools nicht automatisch zu den erwarteten Produktivitätssteigerungen führt.

weiterlesen
KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


22.08.2025

Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Neues Schulungsmaterial des ISSB soll die erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zeigen.

weiterlesen
Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank