• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lesen von Prospektentwürfen durch den Abschlussprüfer

18.10.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Lesen von Prospektentwürfen durch den Abschlussprüfer

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt (IDW EPS 202 n.F. [09.2022]) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Derzeit sind die Pflichten eines Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt noch vom sachlichen Anwendungsbereich des IDW Prüfungsstandards: Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden (IDW PS 202) (Stand: 09.09.2010), erfasst.

Umfang der berufsrechtlichen Pflichten der Abschlussprüfer

Mit dessen Aufhebung und Ablösung durch den ISA [DE] 720 (Revised) „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen“ wird bzw. würde jedoch innerhalb der IDW Verlautbarungen ein „regulatorisches Vakuum“ entstehen. Dieses Vakuum beruht auf dem Umstand, dass sonstige Informationen, die in Angebotsunterlagen einschließlich Prospekten enthalten sind, ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des ISA [DE] 720 (Revised) ausgeklammert sind (Scope-out nach dessen Tz. 7 Buchst. b).

Ungeachtet dessen verlangt das sog. Disassoziierungsgebot, d.h. die berufsrechtliche Pflicht, als Wirtschaftsprüfer nicht mit irreführenden Informationen in Verbindung gebracht zu werden, von den Berufsangehörigen, vor der Veröffentlichung eines Prospektes grundsätzlich (d.h. wenn und soweit ihnen bekannt und zugänglich) diejenigen sonstigen (Prospekt-)Informationen kritisch zu lesen, die neben dem oder den von ihnen geprüften (oder prüferisch durchgesehenen) Abschlüssen in dem Prospekt enthalten sein sollen.

Empfehlung zur sofortigen Anwendung

Der jetzt verabschiedete Entwurf einer Neufassung des IDW PS 202 trägt die neue Langbezeichnung „Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt“. Die finale Verlautbarung soll zusammen mit dem ISA [DE] 720 (Revised) den derzeitigen IDW PS 202 (Stand: 09.09.2010) ersetzen. Der HFA hat eine Empfehlung zur Anwendung schon des Entwurfs IDW EPS 202 n.F. (09.2022) ausgesprochen. Der Entwurf ist unter IDW Verlautbarungen > Entwürfe abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 31.03.2023 abgegeben werden.


IDW vom 12.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©travnikovstudio/fotolia.com


06.05.2024

Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Workation entwickelt sich vom Hype zu einem etablierten Angebot, gerade bei den Jüngeren: 80 % der 18- bis 29-Jährigen sind Workation-affin.

weiterlesen
Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Meldung

©aaabbc/fotolia.com


06.05.2024

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die BRAK macht Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, welchen das Bundesjustizministerium Ende März vorgelegt hat.

weiterlesen
BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank