Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sich am 13.10.2022 über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.
Bundesweit gilt verlängerte Abgabefrist
„Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen. Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können.
Viele warten bis zum letzten Tag mit der Grundsteuererklärung
„Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte Ahnen.
Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Bayern vermeldet: Bis einschließlich 12.10.2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht gerade einmal rund 32,5 % der abzugebenden Grundsteuererklärungen.