• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten

01.09.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten

Ab 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Das Kabinett hat das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen.

Beitrag mit Bild

© Kristin Gründler / fotilia.com

„Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zum Gesetzentwurf des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes.

Hinzuverdienstgrenze fällt auch bei Erwerbsminderung

Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, so Heil zur Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze. Außerdem soll die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringern.

Digitalisierung von Meldeverfahren

Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren. So soll zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.

Erweiterungen in der Künstlersozialversicherung

Im Künstlersozialversicherungsgesetz ist geplant, die Befreiungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Berufsanfänger zu erweitern. Auch werden die Regelungen für einen Zuverdienst aufgrund von nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten an die Regelungen zu einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung angepasst. Die vorgesehene Regelung zur Hinzuverdienstgrenze knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstregelungen ab.


Bundesregierung vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?

Meldung

imilian/123rf.com


09.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©rcx/fotolia.com


09.02.2026

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)