Der Entwurf zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung bildet den ersten IDW Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. Weitere IDW Prüfungsstandards zur Abdeckung einer Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit sind in Vorbereitung. IDW EPS 352 (08.2022) baut auf IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung dar.
Neu: Separates Prüfungsurteil
Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 (08.2022) hierfür ein separates Prüfungsurteil vor. Dabei gibt der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab. IDW EPS 352 (08.2022) geht davon aus, dass konkretisierende Kriterien, für die insb. DRS 20 und vom Unternehmen hinzugezogene oder selbst entwickelte Kriterien infrage kommen, im Regelfall zur Festlegung erforderlich sind, welche Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen sind, insb. um die Merkmale Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität geeigneter Kriterien zu erfüllen.
Weniger Auslegungsunsicherheiten bei der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung
Die einschlägigen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Für diese gab es noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen. Demzufolge geben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe in der nichtfinanziellen Erklärung an. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Ferner unterliegt ggf. die Quantifizierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren inhärenten Unsicherheiten bspw. aufgrund von unvollständigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Feststellung von Emissionsfaktoren und den Werten, die notwendig sind, um Emissionen von unterschiedlichen Gasen zu kombinieren. IDW EPS 352 (08.2022) enthält entsprechende Anforderungen an die Prüfung und die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk.
Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zum IDW EPS 352 bis zum 31.01.2023.