• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vorsteuerabzug für Smart Home als Anschauungs- und Werbeobjekt

30.08.2022

Meldung, Steuerrecht

Vorsteuerabzug für Smart Home als Anschauungs- und Werbeobjekt

Das FG Baden-Württemberg hat den Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau versagt.

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Im Streitfall wehrte sich eine GmbH gegen die Umsatzsteuerfestsetzung. Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist Herr C, dessen Ehefrau B bei der GmbH geringfügig beschäftigt ist. Frau B ist Eigentümerin eines Hauses, das sie teilweise an die GmbH vermietet hatte. Sodann wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten an dem Gebäude vorgenommen. Man stattete das Gebäude zudem mit umfangreicher Haustechnik aus, sodass es zum Smart Home wurde. Als Auftraggeber trat die GmbH auf. Diese beglich auch die Rechnungen. Das Gebäude wird von den Eheleuten zu Wohnzwecken genutzt.

Finanzamt versagte Vorsteuerabzug

Gegenüber dem Finanzamt trug die GmbH vor, es handele sich bei dem Smart Home um ein Prototypenhaus. Es werde zwar privat genutzt, diene aber in erster Linie Demonstrationszwecken gegenüber potenziellen Kunden. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen für Einbauten (Lüftung, Rollläden, Elektroinstallation, Einbau Netzwerk, Einbau Module) und weitere Vorsteuerbeträge (z. B. für Stützstrümpfe, Massagen, Getränke, Lebensmittel, Operettenkarten).

Smart Home diente überwiegend privaten Interessen

Das FG Baden-Württemberg bestätigte mit Beschluss vom 08.02.2022 (12 V 2329/20) die Entscheidung des Finanzamts. Nach summarischer Prüfung dienten alle Leistungen unmittelbar ihrem objektiven Inhalt nach den privaten Interessen des Geschäftsführers der GmbH und dessen Ehefrau (Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Freizeitgestaltung usw.). Es sei unerheblich, dass die GmbH gegebenenfalls mittelbar die Stärkung der Gesamttätigkeit des Unternehmens durch Nutzung des Gebäudes als Anschauungs- und Werbeobjekt bzw. durch gesundheitsbezogene Leistungen (Massagen, Stützstrümpfe, Getränke, Lebensmittel usw.) zur Stärkung der Einsatzfähigkeit und Motivation des Geschäftsführers und der Beschäftigten bezweckt haben mag.

„Mittelbare“ Veranlassung kann nur bei nebensächlichen Privatvorteilen zum Vorsteuerabzug führen

Dem stehe auch nicht das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.12.2020 – XI R 26/20 (BFHE 272 S. 240) entgegen. Im Streitfall fehle es bereits daran, dass der Vorteil der Eheleute lediglich als nebensächlich zu werten sei, da diesen erhebliche wirtschaftliche Werte zugewandt worden seien. Auch habe die GmbH nicht dargetan, dass die bezogenen Leistungen nicht über das hinausgingen, was erforderlich/unerlässlich gewesen sei, um die unternehmerische Tätigkeit der Antragstellerin auf das Gebiet des „smart home“ auszudehnen. Zudem fehle jedweder Nachweis, dass die Kosten der Eingangsleistungen (kalkulatorisch) im Preis der getätigten Ausgangsumsätze enthalten seien.


FG Baden-Württemberg vom 26.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank