• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Anwendung des Bankenprivilegs nach § 19 GewStDV

15.08.2022

Meldung, Steuerrecht

Zur Anwendung des Bankenprivilegs nach § 19 GewStDV

Bei Anwendung des Bankenprivilegs steht es der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktiva aus Bankgeschäften entgegen, wenn der Darlehensnehmer Zins- oder Tilgungsleistungen nur dann zu erbringen hat, wenn er zuvor einen anderen Gläubiger vollständig und endgültig befriedigt hat.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28.06.2022 (4 K 4039/20) entschieden, dass es bei Anwendung des sog. Bankenprivilegs der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktiva aus Bankgeschäften i. S. d. § 19 Abs. 2 GewStDV entgegensteht, wenn der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber Zins- oder Tilgungsleistungen nur dann zu erbringen hat, wenn er zuvor einen anderen Gläubiger vollständig und endgültig befriedigt hat.

Darum ging es im Streitfall

Die Klägerin war eine Kapitalgesellschaft, die als Teil einer Unternehmensgruppe Darlehen an andere Gruppenunternehmen ausreichte. Teilweise finanzierte sie sich aus Eigenkapital und teilweise dadurch, dass sie ihrerseits Darlehen bei Banken und anderen Gruppenunternehmen aufnahm. Eine Tochtergesellschaft der Klägerin nahm ein syndiziertes Bankdarlehen und zusätzlich ein Darlehen bei der Klägerin auf. Die Klägerin konnte nach einer auf Verlangen der Konsortialbanken in den Darlehensvertrag aufgenommenen Regelung von der Tochtergesellschaft keinerlei Zahlungen vereinnahmen, bevor die Konsortialbanken vollständig befriedigt waren.

Anwendungsbereich des Bankenprivilegs

In den Streitjahren 2009 und 2010 galt noch die alte Fassung von § 19 Abs. 1 GewStDV, welche Konzernfinanzierungsgesellschaften nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG nicht aus dem Anwendungsbereich des Bankenprivilegs ausschloss.

Das Urteil des Finanzgerichts befasst sich u. a. auch mit den Fragen, ob die Anwendung des Bankenprivilegs einen bestimmten Mindestanteil von Fremdkapital an den gesamten zur Finanzierung der Darlehensvergabe verwendeten Mitteln erfordert, ob die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Zuordnung von Gesellschafterdarlehen zu den Aktiva aus Bankgeschäften entgegensteht und wie die vom Bundesfinanzhof aufgestellte Voraussetzung auszulegen ist, wonach es sich um ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen handeln muss.

 


FG Berlin-Brandenburg vom 09.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


17.08.2026

WPK kritisiert geplante Kassenpflicht für Freie Berufe

Mit einer Kassenpflicht auch für Freiberufler will der Gesetzgeber die vollständige und manipulationssichere Erfassung von Einnahmen verbessern.

weiterlesen
WPK kritisiert geplante Kassenpflicht für Freie Berufe

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


17.08.2026

Sommerurlaub: Ein Fünftel nimmt sich digitale Auszeit

Mehr als jeder fünfte Sommerurlauber plant eine digitale Auszeit, um im Urlaub bewusster von Arbeit und Alltag abzuschalten.

weiterlesen
Sommerurlaub: Ein Fünftel nimmt sich digitale Auszeit

Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht