22.07.2022

Meldung, Steuerrecht

VBG vergibt neue Unternehmensnummern

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat mitgeteilt, dass bundesweit alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 01.01.2023 eine neue einheitliche Unternehmensnummer erhalten.

Beitrag mit Bild

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01.01.2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.

Die neue Unternehmensnummer (UNR.S) soll künftig die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung bilden. Bei der VBG wird sie die bisher geltenden Kundennummern ersetzen. Sie wird aus 15 Ziffern bestehen. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Wofür gilt die neue Unternehmensnummer?

Die neue Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Sie ist künftig zwingend zu verwenden, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung soll laut VBG automatisch und rechtzeitig vor dem 01.01.2023 erfolgen, sodass von den Unternehmen selbst nichts weiter zu veranlassen sei. Die VBG hat angekündigt, alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 nochmals gesondert schriftlich über den bevorstehenden Nummernwechsel zu informieren. Weitere Informationen sind auch über einen FAQ-Katalog zur Unternehmensnummer unter www.vbg.de abrufbar.

Nach dem Willen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung soll mit diesem Nummernsystem eine einheitliche Infrastruktur für eine digitale Verwaltung geschaffen sowie die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Unfallversicherern vereinfacht und beschleunigt werden.


DStV vom 20.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht