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29.06.2022

Meldung, Steuerrecht

Änderung der Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen.

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Am 31.05.2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen vom 19.05.2021 ausgeführt, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung drohe. Gegen die Urteile haben die Kläger Verfassungsbeschwerden eingelegt. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte im Sommer 2021 an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die Vorgaben des BFH erfüllt und auch in Zukunft eine doppelte Rentenbesteuerung vermeidet.

Die Zeit wird knapp

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die Ampel-Koalitionäre vereinbart, dass sie „das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen (werden). Eine doppelte Rentenbesteuerung werden (sie) auch in Zukunft vermeiden“. Dazu wollen sie die Rentenbeiträge vor dem Jahr 2025 steuerlich voll absetzbar machen – ab dem Jahr 2023. Zudem sollen Rentner ihre Bezüge zu 100 % erst ab 2060 versteuern müssen und nicht, wie bislang vorgesehen, schon 2040. Trotz der damaligen Ankündigung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz hat die Bundesregierung bis heute keinen Vorschlag vorgelegt. Bis zum 01.01.2023 sind es noch acht Monate. Ein durchschnittliches Gesetzgebungsverfahren dauert neun Monate.

Pläne zur Rentenbesteuerung

In ihrer Antwort (20/2221) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion kündigt die Regierung an, noch in diesem Jahr eine Änderung der Rentenbesteuerung umzusetzen. Weiter heißt es in der Antwort, dass es für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entfristung der Hinzuverdienstregelungen bei vorzeitigem Altersrentenbezug noch keine Festlegungen gebe. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro läuft eigentlich Ende des Jahres 2022 aus. Erst über diese Grenze hinausgehende Verdienste werden zu 40 % auf die Rente angerechnet.

Auf die Frage nach einer Quellenbesteuerung von Renten erklärt die Bundesregierung, dass es derzeit dafür keine konkreten Pläne gibt. Es sei fraglich, ob die Einführung eines sogenannten Steuerabzugs von der Quelle tatsächlich einen signifikanten Vereinfachungs- und Entlastungseffekt mit sich bringt.


Dt. Bundestag vom 20.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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