• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Margining für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

21.06.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Margining für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. In diesem Rahmen startet nun ein weiteres Absicherungsinstrument (Margining).

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Das Maßnahmenpaket wird Schritt für Schritt umgesetzt. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm gestartet sind, kann nun das dritte Instrument an den Start gehen. Beim Margining-Finanzierungsinstrument geht es um ein Absicherungsinstrument, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt – gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität.

Diese Maßnahme ist notwendig, um Sicherheitsleistungen (sog. Margins) zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten sind. Die finanziellen Mittel erfolgen in Form von Kreditlinien der KfW. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert. Erste Beratungsgespräche für Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland sind ab sofort möglich.

Margining: Wer ist antragsberechtigt?

Es werden Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten finanziert, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden. Finanziert werden zudem nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland sowie für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland. Spekulative Positionen werden nicht finanziert.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Die Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein. Außerdem muss die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Kreditgewährung gefährdet sein. Weitere Voraussetzung: Dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich und es gab ein positives Ergebnis der Bonitätsprüfung und eine Fortführungsprognose; es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln.

Welche Konditionen gelten?

Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie ist eine Bereitstellungsprovision vorgesehen. Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert. Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kreditlinie.

Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen. Die Antragstellung ist voraussichtlich bis Ende Juni 2022 möglich. Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2022 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich.


BMWK vom 16.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank