• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

20.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin hat mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben zur Erstprüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung auch auf das zweite Prüfungsjahr anzuwenden sind.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Eckpfeiler für die Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

Im vergangenen Jahr hatte die BaFin mit Schreiben vom 30.06.2021 wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung der neuen Anforderungen. Dies betraf (Erst-)Prüfungen für das Jahr 2021. Unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Hinweise hat das IDW im November 2021 den IDW Praxishinweis 2/2021 veröffentlicht (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 04.11.2021).

Jetzt hat die BaFin mit einem Schreiben an das IDW mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben zur Erstprüfung auch auf das zweite Prüfungsjahr anzuwenden sind: Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung.

IDW aktualisiert Praxishinweise

Die zuständigen IDW Fachgremien werden die Hinweise der BaFin bei der derzeit laufenden Aktualisierung des IDW Praxishinweises 2/2021 berücksichtigen. Bei der Anpassung der Verlautbarung werden auch der Delegierte Rechtsakt der EU-Kommission vom 06.04.2022 sowie die im Mai 2022 veröffentlichten Fragen und Antworten der EU-Kommission zur EU-Offenlegungsverordnung und die „Klarstellungen“ der European Supervisory Authorities (ESAs) vom 02.06.2022 zum Delegierten Rechtsakt reflektiert.


IDW vom 10.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)