10.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Anwendung der neuen GoA verschoben

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) für Unternehmen, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (Non-PIE) sind, um ein Jahr beschlossen.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards. Hintergrund für die Verschiebung sind angestrebte Entlastungen von Abschlussprüfern von kleineren, weniger komplexen Unternehmen (auch als KMU bezeichnet).

Anwendungszeitraum für die neuen GoA

Nach dem Beschluss des HFA gelten die neuen GoA für Prüfungen von Abschlüssen von Non-PIE nunmehr für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen – mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Dies gilt unabhängig von den in den Standards, die zusammen die neuen GoA bilden, definierten Erstanwendungszeitpunkten.

Der Anwendungszeitpunkt der neuen GoA für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (PIE) bleibt unberührt.

Mehr erfahren

Weitere Informationen zu der Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen GoA sind in der IDW Life 6/2022 sowie im IDW Mitgliederrundschreiben zu finden. Außerdem stellt das zum Jahresende verfügbare Modul KMU Abschlussprüfung einen in sich geschlossenen Ansatz zur risikoorientierten Durchführung einer handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung eines KMU dar.


IDW vom 03.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank