Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Diese Grundsätze tragen dazu bei, dass eine Führung der Gesellschaft im Unternehmensinteresse stattfindet.
Neuer DCGK: Aufsichtsrat braucht ESG-Kenntnisse
In dem neuen Kodex wird die Bedeutung von ökonomischen, sozialen und Belangen der Governance (ESG) hervorgehoben. Beispielsweise soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.
Weitere Klarstellungen
Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt darüber hinaus die Klarstellung innerhalb des Kodex, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen muss.
Den Kodex 2022, die dazu gehörige Begründung sowie eine Markup-Fassung mit den Änderungen zum Kodex 2020 können auf der Internetseite des DCGK eingesehen werden.