Der EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) trägt den Zielen der europäischen Sustainable-Finance-Strategie Rechnung. Er soll die nichtfinanzielle Berichterstattung der Finanzberichterstattung gleichsetzen. In diesem Zusammenhang wird das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer an die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst. Der Richtlinienvorschlag sieht dazu weitreichende Änderungen an Bilanzrichtlinie, Transparenzrichtlinie sowie an Abschlussprüferrichtlinie und -verordnung vor.
EFAA-Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was kleine und mittlere Unternehmen und Prüfungsgesellschaften über Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen, erklärt nun eine Broschüre der EFAA. Darin werden verschiedene Fragenkomplexe erörtert, beispielsweise zu aktuellen und künftigen europäischen Rechtsvorschriften, Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards sowie zu Berichtspflichten und -inhalten. Die Internetseite der EFAA bietet zudem weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Stellungnahme der WPK zum EU-Richtlinienvorschlag
Die WPK hat am 21.06.2021 ihre Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung an die Europäische Kommission übermittelt. Darin sind vor allem folgende Punkte angesprochen, die auch Gegenstand der Stellungnahme vom 04.06.2021 gegenüber dem BMJV sind:
- Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
- Bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollten internationale Rahmenwerke einbezogen werden.
- Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.
- Bei der Entwicklung von Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Berufsstand miteinbezogen werden.