• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Cyberresilienz-Verordnung gilt vorerst nicht für Abschlussprüfer

13.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Cyberresilienz-Verordnung gilt vorerst nicht für Abschlussprüfer

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften werden nun vorerst doch nicht im Anwendungsbereich der von der EU-Kommission geplanten sogenannten Cyberresilienz-Verordnung für den Finanzsektor sein.

Beitrag mit Bild

©valerybrozhinsky/fotolia.com

Dieses Ergebnis wurde in den Trilogverhandlungen erzielt. In der Folge ist auch nicht von einer diesbezüglichen Änderung der EU-Abschlussprüferrichtline auszugehen.

Cyberresilienz im Finanzsektor

Die EU-Kommission hatte im September 2020 einen Verordnungsvorschlag zur sog. „Cyberresilienz“ im Finanzsektor vorgelegt und in diesem Zusammenhang auch den Entwurf einer Änderungsrichtlinie veröffentlicht, die u.a. die EU-Abschlussprüferrichtlinie betrifft (Digital Operational Resilience Act, DORA). Zielsetzung der EU‑Kommission ist es, die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor zu stärken, um möglichen negativen Auswirkungen von Cyberangriffen auf das betreffende Unternehmen im Finanzsektor und dessen Kunden sowie auf die Stabilität des europäischen Finanzsystems insgesamt zu begegnen.

Thema ist nur aufgeschoben

Das IDW hatte mit seiner Stellungnahme vom 18.01.2021 die geplante Aufnahme von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften in Sinne der EU-Abschlussprüferrichtlinie in den Anwendungsbereich der Cyberreslilienz-Verordnung abgelehnt. Allerdings ist das Thema nur aufgeschoben. Denn man hat vereinbart, dass die Frage der Anwendung von DORA auf Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einer Überprüfung unterzogen werden soll.


IDW vom 11.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank