Das deutsche Recht kennt gegenwärtig keine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr 2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg.
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In unserem Podcast stellen wir ausgewiesenen Experten je fünf Fragen zu aktuellen Brennpunkt-Themen aus Wirtschaft, Recht und Management. Wo brennt es und was muss man dazu wissen? Antworten und Handlungsvorschläge einfach, schnell und kurz. Jede Woche erscheint eine neue Folge; jeweils am Freitagmorgen. Durch die Fragen und Themen führen Sie Kerstin Pferdmenges und Murat Weidemann. Einfach mal reinhören und informieren lassen.