In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung ging es um das von der Bundesregierung eingebrachte Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) sowie einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1339). Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für Unternehmen unter anderem bei Abschreibungen haben die Vertreter der Wirtschaft begrüßt. Zugleich wurden aber weitergehende Regelungen gefordert.
Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber (Corona-Prämie) bis zu einem Betrag von 3.000 Euro ermöglicht werden. Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Dazu wird ausgeführt, dass für Steuerpflichtige in der Corona-Pandemie mit der Pauschale eine einfache und unbürokratische Möglichkeit bestehe, Aufwendungen für die Arbeit in der Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (bis zu 600 Euro) abziehen zu können.
CDU/CSU fordert „Turbo-Abschreibung“
Die verbesserten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, für die erweiterte Verlustverrechnung, die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen sowie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen sollen in die Verlängerung gehen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31.12.2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der die bisher geplanten steuerlichen Maßnahmen nicht weit genug gehen. Sie fordert unter anderem eine temporäre, stark degressive „Turbo-Abschreibung“, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll.
Ist die Homeoffice-Pauschale gerecht?
Für den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine stellt sich bei der Corona-Pauschale die Frage, ob die Beschränkung auf Zahlungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen und auf den vorgesehenen Personenkreis zielführend sei und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung anderer Beschäftigter führe. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hielt Präzisierungen für erforderlich. Wie der VDMA traten auch die Wirtschaftsprüfer für eine Ausweitung des Zeitraums für Verlustrückträge ein. Nach Ansicht der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hat die Stärkung der betrieblichen Liquidität und damit die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und der Arbeitsplätze oberste Priorität. Deshalb sollte sich insbesondere die steuerliche Verrechnung von Verlusten noch konsequenter als im Regierungsentwurf vorgesehen verbessern, forderten die Spitzenverbände.