30.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Knowledge Paper zu SPACs

Mit SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) sind schnellere Börsenplatzierungen möglich. Das IDW stellt im neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer.

Beitrag mit Bild

©peterschreiber.media/fotolia.com

Für manche ist es eine bald platzende Blase, andere hypen die leeren Firmenhüllen wegen ihrer überdurchschnittlichen Renditemöglichkeiten: SPAC lautet der aktuelle Börsentrend aus den USA. Dabei handelt es sich um Mantelgesellschaften, die zunächst Kapital über einen Börsengang einsammeln und erst später ein – vorher nicht bestimmtes – Zielunternehmen übernehmen.

In Europa führen SPACs ein Schattendasein

Das SPAC-Mutterland sind die USA. Im Jahr 2020 hatten SPAC-Börsengänge ein fast doppelt so hohes Volumen wie das der zehn vorangehenden Jahre zusammen. Bis zum Oktober hatten SPACs im Jahr 2021 138 Milliarden US-Dollar durch Börsengänge in den Vereinigten Staaten eingenommen.  In Deutschland führen die SPACs hingegen noch ein Schattendasein. Dies liegt nicht zuletzt in einer andersartigen Investitionskultur und einem sehr liquiden Markt in den USA begründet. Aktuell listet die Frankfurter Wertpapierbörse fünf SPACs. Gegründet werden diese SPACs meist in Luxemburg (Satzungssitz), weil nach deutschem Recht u.a. eine Rückabwicklung und Rückgabe der Aktien an die Aktionäre grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

IDW Knowledge Paper

Das IDW stellt in seinem neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer. Das Papier zeigt auf, welche Chancen und Risiken mit den Börsenvehikeln für Investoren verbunden sind. Es erklärt, welche bilanziellen Grundlagen bei der SPAC selbst und beim Zielunternehmen wichtig sind. Wirtschaftsprüfer können sowohl als Berater einer solchen Transaktion oder in ihrer Rolle als Abschlussprüfer des SPACs selbst und des Zielunternehmens maßgebliche Unterstützungsleistungen für einen erfolgreichen Börsengang einer SPAC erbringen.


IDW vom 29.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank