• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU und USA einigen sich auf neuen Datenschutzrahmen

29.03.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU und USA einigen sich auf neuen Datenschutzrahmen

Die EU-Kommission und die USA haben sich im Grundsatz auf einen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt. Das gaben beide Seiten am 25.03.2022 in einer gemeinsamen Erklärung bekannt.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der neue Datenschutzrahmen soll den transatlantischen Datenverkehr fördern und die vom Gerichtshof der Europäischen Union in der Schrems II-Entscheidung vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausräumen. Die USA verpflichten sich darin zu verschiedenen Reformen. Diese Reformen sollen den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aktivitäten stärken.

Datenschutzrahmen bringt neue Garantien

Im Rahmen des transatlantischen Datenschutzrahmens werden die Vereinigten Staaten neue Garantien einführen. Die Garantien sollen sicherstellen, dass die Signalüberwachung zur Verfolgung der festgelegten Ziele der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist. Man möchte einen zweistufigen unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus mit verbindlichen Befugnissen zur Anordnung von Abhilfemaßnahmen einrichten. Außerdem wird die strenge und mehrschichtige Aufsicht über Signalüberwachungsmaßnahmen verbessert, um die Einhaltung der Beschränkungen für Überwachungsmaßnahmen sicherzustellen.

Zum Hintergrund

Der Transatlantische Datenschutzrahmen ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr intensiver Verhandlungen zwischen den USA und der EU. Dies geschah unter der Leitung von Handelsministerin Gina Raimondo und Justizkommissar Didier Reynders. Er wird eine dauerhafte Grundlage für den transatlantischen Datenverkehr schaffen, der für den Schutz der Bürgerrechte und die Ermöglichung des transatlantischen Handels in allen Wirtschaftssektoren, auch für kleine und mittlere Unternehmen, von entscheidender Bedeutung ist.

Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs wird der neue Rahmen eine integrative digitale Wirtschaft fördern, an der alle Menschen teilhaben können und in der Unternehmen jeder Größe aus allen unseren Ländern florieren können.

So geht es weiter

Die Teams der US-Regierung und der Europäischen Kommission werden nun ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um diese Vereinbarung in Rechtsdokumente umzusetzen, die auf beiden Seiten verabschiedet werden müssen, um diesen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen in Kraft zu setzen.


EU-Kommission vom 28.03.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank