22.03.2022

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Führungspositionen-Richtlinie beschlossen

Deutschland hat am 14.03.2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt. Dies ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in der EU.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dafür steht die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen.

Verbindliche Quoten wirken

„Mit unserem Ja zur Führungspositionen-Richtlinie machen wir gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa“, erklärt Bundesfrauenministerin Anne Spiegel. „Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit verbindlichen Vorgaben sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne solche Regeln. Die Richtlinie ist deshalb ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir nach Jahren der Blockade den Weg für einheitliche Standards in Europa.“

Über die EU-Führungspositionen-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist das Ziel, 40 % Frauen in Aufsichtsräten oder 33 % in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Am 14.03.2022 hat der Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann.


BMFSFJ vom 14.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank