04.03.2022

Meldung, Steuerrecht

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 kommt

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 veröffentlicht. Der Entwurf enthält mehrere Maßnahmen aus dem steuerlichen Bereich und soll damit insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umsetzen.

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden.

Anhebung des Grundfreibetrags entlastet alle

Da Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung reduzieren und durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, ist dies nach Ansicht des BMF ein geeigneter Ansatz. Die Anhebung des Grundfreibetrags im Steuerentlastungsgesetz 2022 entlastet alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedriger Einkommen relativ stärker entlastet werden. Dies ist aus sozialen Gesichtspunkten geboten. Zielgerichtet zur Entlastung für besonders von den gestiegenen Mobilitätskosten Betroffene ist das Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler intendiert.

Neuerungen im Steuerentlastungsgesetz 2022

Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.

BMF vom 02.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.06.2025

Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


27.06.2025

Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen steigen weiterhin kräftig, getrieben vom Fachkräftemangel und dem Druck zur Attraktivitätssteigerung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Meldung

©v.poth/fotolia.com


26.06.2025

BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Nicht immer führt der höhere Sonderausgabenabzug zu einem niedrigeren Steuerbetrag. Entscheidend ist die Reihenfolge der Berechnung, erklärt der BFH.

weiterlesen
BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank