Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt. Zudem wird es zum Handeln aufgefordert.
Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko
Die Europäische Kommission hat mit Delegierter Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 ebenfalls Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko festgelegt. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/37 vom 07.12.2020. Eine Aktualisierung durch die Europäische Kommission gab es in diesem Jahr noch nicht.
Diese Länder gelten als Hochrisikoländer
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/37 vom 07.12.2020 wurde die Mongolei von der Liste gestrichen, da sie sich verpflichtet hat, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der Finanzbehördlichen Eingreiftruppe für Geldwäsche (FATF) einen Aktionsplan erarbeitet hat. Grundsätzlich ist zu beachten, dass aktuell einige Länder von der Liste genommen und gleichzeitig neue Staaten hinzugefügt wurden. Derzeit gelten die folgenden Länder als Hochrisikostaaten:
Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu.