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20.10.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Verwaltungsrat beschließt neues DRSC-Leitbild

Der Verwaltungsrat des DRSC hat ein neues Leitbild für die Arbeit des DRSC für die kommenden Jahre beschlossen. Anlass für das erstmalig formulierte Leitbild ist die Ausweitung des Tätigkeitsgebiets auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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©jirsak/123rf.com

Die Unternehmensberichterstattung durchläuft derzeit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit eine umwälzende Entwicklung. Gesellschaftliche Herausforderungen wie die Klimakrise oder die Covid-19 Pandemie schaffen neue Erwartungen an die Unternehmensberichterstattung. Nicht zuletzt aufgrund der europäischen Sustainable-Finance-Regulierung werden Nachhaltigkeitsaspekte für die Finanzierung der Breite der Unternehmen immer wichtiger.

Tiefgreifende Fortentwicklung der EU-Berichtspflichten

Neben der Befriedigung von Investoreninteressen wird aber auch verstärkt eine Berücksichtigung von breiteren Stakeholderinteressen gefordert. Als nationaler Standardsetzer befindet sich das DRSC in einem Umfeld, wo Regulatoren und Gesetzgeber in der Europäischen Union, aber auch im internationalen Kontext von G7- oder G20-Initiativen, bereits konkret über die Form der Neuausrichtung der Unternehmensberichterstattung diskutieren.

Zentral für die Fortentwicklung der EU-Berichtspflichten ist der im April 2021 veröffentlichte Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission bereits im ersten Halbjahr 2022 die gesetzgeberischen Hürden passieren und erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden soll.

So sieht das DRSC-Leitbild aus

Als nach § 342 HGB durch das BMJV anerkanntes privates Rechnungslegungsgremium sieht es das DRSC als seine besondere Aufgabe, die Interessen der deutschen Stakeholder im Bereich der Unternehmensberichterstattung zu bündeln. Es gilt, einen Interessenausgleich herbeizuführen. Das Leitbild formuliert vier mittelfristige Ziele für die Arbeit des DRSC:

  • Ziel 1: DRSC setzt sich für eine fortschrittliche Form der Unternehmensberichterstattung ein, die Finanz- wie auch Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig gleichermaßen gewichtet.
  • Ziel 2: DRSC unterstützt im Interesse der deutschen Wirtschaft die Weiterentwicklung global einheitlicher Berichtsanforderungen.
  • Ziel 3: DRSC strebt bei seiner Arbeit eine breite Berücksichtigung von Stakeholderinteressen in der Diskussion um Fragen der Unternehmensberichterstattung an.
  • Ziel 4: DRSC fokussiert sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen verschiedener Art und Größe durch Wahrung der Proportionalität der Berichterstattungspflichten

Zur Erreichung der Ziele werden diese jeweils mit Einzelmaßnahmen unterlegt. Das Leitbild kann hier abgerufen werden.


DRSC vom 15.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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