04.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

LugÜ II: Gerichtsstand bei Umzug ins Ausland

Wo muss eine Bank eine Klage gegenüber einem säumigen Verbraucher erheben, wenn dieser zwischenzeitlich seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat? Diese Frage des BGH hat der EuGH durch Auslegung des LugÜ II jetzt beantwortet.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der BGH hatte über die Revision der Commerzbank AG zu entscheiden, die den Beklagten vor dem Amtsgericht Dresden auf Zahlung von knapp 4.856,61 € in Anspruch nahm. Dieser verzog vor Klageerhebung indes aus Deutschland in die Schweiz, sodass das AG Dresden sich für unzuständig erklärte. Der Gerichtsstand sei hier nach dem am 30.10.2007 in Lugano unterzeichneten Luganer Übereinkommen (LugÜ II) zu bestimmen.

Zeitpunkt des Auslandsbezugs

Der BGH legte mit Beschluss vom 12.05.2020 (XI ZR 371/18) dem EuGH die Frage vor, ob diese Vorschriften dahingehend ausgelegt werden können, dass sie auch Konstellationen erfassen, in denen erst nachträglich ein internationaler Bezug durch den Umzug eines Verbrauchers in das Ausland hinzugetreten ist. Der BGH sowie der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in seinem Schlussantrag vertraten die Auffassung, dass dieser Auslandsbezug schon bei Vertragsschluss vorliegen müsse.

Wann gilt das LugÜ II?

Dem folgte der EuGH in seinem Urteil vom 30.09.2021 (Rs. C-296/20) indes nicht. Die Verbraucherschutzvorschriften des LugÜ II sind demnach auch dann anzuwenden, wenn ein Auslandsbezug erst nach Vertragsschluss entstanden ist. Der BGH wird nun das Verfahren wieder aufnehmen und die Revision nach Maßgabe der Antwort des EuGH abweisen müssen.


DAV, EiÜ vom 01.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


02.05.2025

BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte ist trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gerechtfertigt, stellt der BFH klar.

weiterlesen
BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Meldung

manitator/123rf.com


02.05.2025

Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Das Umweltbundesamt schafft 2025 kurzfristig Erleichterungen für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten – allerdings ohne auf Kontrollmöglichkeiten zu verzichten.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.04.2025

Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Eine Vollziehungsmaßnahme in Form der Abtretung von Steuerforderungen ist unzulässig, solange das Gericht über die Aussetzung entscheidet.

weiterlesen
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank