• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung

22.09.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat sich in gleich zwei parallel gelagerten Verfahren mit der Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung für die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Gastronomie beschäftigt.

Beitrag mit Bild

©Cristian Storto/123rf.com

Mitte März 2020 mussten aufgrund des ersten Lockdowns gastronomische Betriebe geschlossen werden. Einige der Betreiber*innen hatten bereits Jahre zuvor sog. Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, die im Falle von Betriebsunterbrechungen aufgrund des Auftretens übertragbarer Krankheiten Ersatz des Einnahmeausfalls bzw. für den Verlust von Waren leisten sollen.

Bestimmte Krankheiten ja – COVID-19 nein

In den Versicherungsbedingungen dieser Verträge sind einzelne Krankheiten bzw. Krankheitserreger benannt, die – falls sie zu einer Schließungsanordnung der Behörden führen – den Anspruch auf die Versicherungsleistung begründen. Nicht genannt sind die COVID-19-Erkrankung bzw. das SARS-CoV-2-Virus.

Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 16.09.2021 (3 U 009/21) entschieden, dass die Regelungen der streitgegenständlichen Versicherungsverträge abschließend zu verstehen sind. Sie sind dementsprechend nicht auf die Corona-Erkrankung anwendbar. Damit besteht keine Leistungspflicht der verklagten Betriebsunterbrechungsversicherung. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Versicherungsbedingungen eindeutig im entschiedenen Sinne auszulegen seien und auch einer gesetzlich vorgesehenen Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen standhalten, sie also die Versicherungsnehmer*innen nicht unangemessen benachteiligen.

Das Oberlandesgericht Bremen hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.


OLG Bremen vom 20.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com


27.07.2026

Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Startups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


27.07.2026

CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Der DAV verlangt bei der Umsetzung der CSDDD eigenständige Regelungen, die Anwaltsgeheimnis, Mandatsfreiheit und den Zugang zum Recht wirksam schützen.

weiterlesen
CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht