• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung

22.09.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat sich in gleich zwei parallel gelagerten Verfahren mit der Einstandspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung für die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Gastronomie beschäftigt.

Beitrag mit Bild

©Cristian Storto/123rf.com

Mitte März 2020 mussten aufgrund des ersten Lockdowns gastronomische Betriebe geschlossen werden. Einige der Betreiber*innen hatten bereits Jahre zuvor sog. Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, die im Falle von Betriebsunterbrechungen aufgrund des Auftretens übertragbarer Krankheiten Ersatz des Einnahmeausfalls bzw. für den Verlust von Waren leisten sollen.

Bestimmte Krankheiten ja – COVID-19 nein

In den Versicherungsbedingungen dieser Verträge sind einzelne Krankheiten bzw. Krankheitserreger benannt, die – falls sie zu einer Schließungsanordnung der Behörden führen – den Anspruch auf die Versicherungsleistung begründen. Nicht genannt sind die COVID-19-Erkrankung bzw. das SARS-CoV-2-Virus.

Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 16.09.2021 (3 U 009/21) entschieden, dass die Regelungen der streitgegenständlichen Versicherungsverträge abschließend zu verstehen sind. Sie sind dementsprechend nicht auf die Corona-Erkrankung anwendbar. Damit besteht keine Leistungspflicht der verklagten Betriebsunterbrechungsversicherung. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Versicherungsbedingungen eindeutig im entschiedenen Sinne auszulegen seien und auch einer gesetzlich vorgesehenen Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen standhalten, sie also die Versicherungsnehmer*innen nicht unangemessen benachteiligen.

Das Oberlandesgericht Bremen hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.


OLG Bremen vom 20.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank