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20.09.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Forschungs- und Innovationsförderung wird verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert die wichtige und erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung für den Mittelstand. Dies gibt Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Planungssicherheit.

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© Gajus/fotolia.com

„Kleine und mittlere Unternehmen haben häufig keine eigene Forschungsabteilung und brauchen daher die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen. Das fördern wir. Denn so entstehen aus Forschungsergebnissen konkrete Produkte und Dienstleistungen für den Markt“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Verlängerung bis Ende 2022

Konkret werden die Richtlinien der beiden erfolgreichen Förderprogramme „Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)“ und „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die Verlängerung der genannten Förderrichtlinien sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auch in Zukunft darauf einstellen, an Forschungsideen und -vorhaben gezielt mitzuwirken. Sie können die vielfältigen Forschungsergebnisse für die unternehmerische Praxis nutzen.

Erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung

Beide Förderprogramme laufen seit Jahren sehr erfolgreich. Sie tragen zur Sicherung des deutschen Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland bei. In der IGF werden jährlich rund 560 Projekte mit einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 364.000 Euro neu bewilligt. Mit INNO-KOM werden jährlich rund 240 Projekte mit einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 320.000 Euro/Projekt bewilligt.

2021 stehen für die IGF rund 200 Mio. Euro und für INNO-KOM rund 103 Mio. Euro zur Verfügung.


BMWi vom 17.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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