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30.08.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Bessere Berichterstattung über immaterielle Werte

EFRAG hat ein Diskussionspapier (DP) über mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte von Unternehmen veröffentlicht.

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Die Konsultation zur EFRAG-Forschungsagenda im Jahr 2018 wies der Befassung mit einer verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte eine hohe Gewichtung zu. Bekanntlich spielen selbst geschaffene immaterielle Werte eine wichtige Rolle für die Leistung eines Unternehmens. Diese spiegeln sich aber in den Unternehmensabschlüssen nicht angemessen wider. Diskrepanzen zwischen der Bilanzierung von erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Werten geben Anlass zur Diskussion über die aktuelle Berichterstattungspraxis.

Ansätze zur Verbesserung der Informationen über immaterielle Werte

Das DP stellt verschiedene mögliche Ansätze zur Verbesserung der Informationen über immaterielle Vermögenswerte sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile vor. Es konzentriert sich auf Informationen, die im Abschluss und im Lagebericht bereitzustellen sind. Dabei geht das Verständnis immaterieller Werte über die in der Finanzberichterstattung bestehende Definition von Vermögenswerten hinaus. Es umfasst auch immaterielle Komponenten eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden. Insofern spricht das DP von Intangibles (immateriellen Werten) und nicht von Intangible Assets (immaterielle Vermögenswerte).

Verlinkung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Chiara Del Prete, EFRAG TEG-Vorsitzende, betont, dass die die künftige Berichterstattung und Wertschöpfung einen Schlüsselbereich für die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Gleichwohl werden nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die immateriellen Werte im DP nur insofern berücksichtigt, als Sie für die primären Nutzer von Finanzberichten entscheidungsnützlich sind und als „pre-financial“ angesehen werden können (sog. outside-in-Perspektive bzw. finanzielle Wesentlichkeit). Die Verknüpfung mit der er sog. inside-out-Perspektive (auswirkungsbezogene Wesentlichkeit) möchte EFRAG in künftigen Diskussionen behandeln.

Das DRSC plant, eine Stellungnahme zum DP abzugeben. Die Kommentierungsfrist für das DP endet 30.06.2022.


DRSC vom 27.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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