30.07.2021

Meldung, Steuerrecht

Steueraufkommen aus Aktien

Um das Steueraufkommen aus Aktien und anderen Kapitalanlagen geht es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Darin führt sie unter anderem auf, wie viele Steuerzahler in ihrer Steuererklärung jährlich Gewinne aus Aktien sowie aus anderen Kapitalanlagen angeben.

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Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) zur Klärung der Frage angerufen, ob es verfassungsgemäß ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Ein Kläger vor dem Bundesfinanzhof hatte aus der Veräußerung von Aktien ausschließlich Verluste erzielt. Er beantragte, diese Verluste mit seinen sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht aus Aktienveräußerungsgewinnen bestanden, zu verrechnen.

Verrechnung von Aktienverlusten brächte erhebliche Steuermindereinnahmen

Hintergrund der aktuellen FDP-Anfrage ist dieser Rechtsstreit über die geltende Regelung, dass Steuerzahler Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen können, nicht jedoch mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen. Ohne es beziffern zu können, geht die Bundesregierung ihren Angaben zufolge davon aus, dass eine Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen Gewinnen zu erheblichen Steuermindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich führen würde.

Zahlen rund ums Steueraufkommen aus Aktien

Laut der aktuellsten verfügbaren Einkommensteuerstatistik haben im Veranlagungsjahr 2017 rund 598.000 Personen Gewinne aus Aktienveräußerungen in ihrer Steuererklärung angegeben. Rund 106.000 Personen haben Angaben zu Verlusten aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG gemacht. Laut der aktuellsten verfügbaren Einkommensteuerstatistik haben im Veranlagungsjahr 2017 rund 9,5 Mio. Personen andere Kapitalerträge als aus Aktienveräußerungen in ihrer Steuererklärung angegeben. Rund 255.000 Personen haben Angaben zu Verlusten aus Kapitalvermögen (ohne die Veräußerung von Aktien) gemacht. Die verbleibenden negativen Einkünfte aus Aktienvermögen beliefen sich im Veranlagungsjahr 2016 auf rund 507 Mio. Euro und in 2017 auf rund 328 Mio. Euro.

Zugleich weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass die Statistik nur zwischen dem Aufkommen aus der Abgeltungsteuer beziehungsweise der nicht veranlagten Steuer unterscheide, nicht jedoch nach Arten von Kapitaleinkommen.


Dt. Bundestag vom 23.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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