• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

27.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

Der IASB hat den Entwurf ED/2021/7 Entwurf ED/2021/7: Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen: Angaben (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures) veröffentlicht und zur Kommentierung gestellt.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Mit diesem Entwurf hat der IASB den Entwurf eines eigenständigen IFRS vorgelegt, der es Tochterunternehmen (im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS) erlauben würde, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten anzuwenden.

Der im Entwurf vorgeschlagene IFRS wäre für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), deren Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstellt, anwendbar.

Anwendungshilfe für Tochterunternehmen

Diese Tochterunternehmen berichten für Konsolidierungszwecke unter Anwendung der IFRS an ihr Mutterunternehmen. Die Anwendung des vorgeschlagenen IFRS soll es diesen Tochterunternehmen ermöglichen, auch bei der Erstellung ihres eigenen (Einzel-)Abschlusses die IFRS anzuwenden, allerdings mit reduzierten Angabepflichten. Der vorgeschlagene IFRS zielt darauf ab, die Berichterstattung dieser Tochterunternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten gerecht zu werden.

Der Entwurf ist auf der Website des IASB abrufbar. Stellungnahmen sind möglich bis zum 31.01.2022.


DRSC vom 26.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank