• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

08.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Eine Möglichkeit, Leistungen aus einer Altersversorgungszusage zu finanzieren, besteht im Abschluss von sog. Rückdeckungsversicherungen. Eine jeweils isolierte Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz kann zur Folge haben, dass die beiden Wertansätze wesentlich auseinanderfallen. Dies gilt selbst dann, wenn die aus der Rückdeckungsversicherung erfolgenden Zahlungen (nahezu) deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind.

Altersversorgungsverpflichtungen unter der Lupe

Mit dem IDW RH FAB 1.021 hat das IDW vor diesem Hintergrund detaillierte Hilfestellungen für die handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen erarbeitet. Darin sind die in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n.F.) diesbezüglich angelegten Grundsätze einer „kongruenten“ Bewertung präzisiert und auf die relevanten Praxisfälle bezogen.

Zum Anwendungszeitpunkt des IDW RH FAB 1.021

Da eine Anwendung des IDW RH FAB 1.021 bei einigen Unternehmen möglicherweise prozessuale Anpassungen – beispielsweise in Form geänderter Anforderungen an Pensionsgutachten – bedingt, wird eine Nichtanwendung des IDW Rechnungslegungshinweises bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die vor dem 31.12.2022 enden, nach Auffassung des FAB durch den Abschlussprüfer nicht zu beanstanden sein (vgl. die Berichterstattung über die 264. Sitzung des FAB im Mitgliederbereich der IDW Website).


IDW vom 06.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuesten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


24.10.2025

Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Mit seinem Urteil stärkt das BVerfG das Recht kirchlicher Arbeitgeber, Bewerber nach religiösen Kriterien auszuwählen, sofern ein Zusammenhang zum Stellenprofil besteht.

weiterlesen
Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.10.2025

Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim greift auch dann, wenn es unentgeltlich in eine hälftig gehaltene Ehegatten-GbR eingebracht wird.

weiterlesen
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank