30.06.2021

Meldung, Steuerrecht

Online-Glücksspiel wird besteuert

Beitrag mit Bild

©fotofabrika/fotolia.com

Das Rennwett- und Lotteriegesetz wird modernisiert: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Hintergrund der Neuregelung ist die Legalisierung von Online-Glücksspiel.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Regelungslücke auf Initiative der Länder geschlossen

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück, den dieser vor Kurzem in den Bundestag eingebracht hatte. Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnte die Länderkammer in ihrem Gesetzentwurf. Es enthält keine Vorgaben zur Besteuerung der nunmehr erlaubnisfähigen Online-Glücksspielformen.

Besteuerung von Online-Glücksspiel wie bei Wetten

Nach der Neufassung werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst. Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 % der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 %.

Kampf gegen Spielsucht

Die steuerrechtlichen Änderungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags. Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und unterstellen es damit den ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrags. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.

Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Insgesamt wird das Rennwett- und Lotteriegesetz auf Initiative der Länder modernisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Dies gilt etwa für die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.

Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 01.07.2021 in Kraft treten.

(Bundesrat vom 25.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank