• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlängerung der Erklärungsfristen für Steuererklärungen 2020

26.05.2021

Meldung, Steuerrecht

Verlängerung der Erklärungsfristen für Steuererklärungen 2020

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat sich nachdrücklich für eine Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 eingesetzt. Mit Erfolg: Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf eine Verlängerung der Erklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022.

Über Beschäftigungsmangel können Steuerberaterinnen und Steuerberater gerade nicht klagen. Vielmehr arbeiten sie als erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner in der Krise seit Monaten am Limit. Viele Zusatzaufgaben wie die Unterstützung im Rahmen der vielfältigen Corona-Hilfsprogramme drängen auch weiterhin das Tagesgeschäft in den Hintergrund. Brenzlig wird es, wenn gesetzliche Fristen zu verstreichen drohen.

Berufsstand ist und bleibt überlastet

Die Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hatten daher – auf Drängen des Berufsstands – Ende letzten Jahres bereits die Abgabefristen für die Erklärungen 2019 verlängert. Angesichts der nicht abreißenden Last – etwa durch die anstehenden Schlussrechnungen oder die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Hilfsmaßnahmen bis Ende des Jahres – ist heute schon absehbar: Auch für die Steuererklärungen 2020 braucht der Berufsstand zeitlichen Aufschub.

Verlängerung der Erklärungsfristen bis Mai 2022

Erfreulicherweise berücksichtigte indes der Finanzausschuss des Bundesrats auf Initiative des hessischen Finanzministers dieses Anliegen in seinen Beschlussempfehlungen zum Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (BR-Drs. 245/1/21). Auch die Koalitionsfraktionen sind sich nun einig (Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses, BT-Drs. 19/29848): Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 werden für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 verlängert.

Die Koalitionspartner packen aber nicht nur die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für beratene Steuerpflichtige an. Auch unberatene Steuerpflichtige bekommen drei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung 2020. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst; so etwa beim Zinslauf, den Verspätungszuschlägen, der Frist für die Vorabanforderungen oder den Zeiträumen für die Einkommensteuervorauszahlungen.

Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, wird die Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.

(DStV, PM vom 20.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)