02.03.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Im März jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz fällt trotz Corona-Krise positiv aus.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz sichert Fachkräftebedarf

Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurde die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte. Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet.

  • IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreisen.
  • Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.

Zahlreiche weitere begleitende Maßnahmen

Die Bundesregierung hat begleitend intensiv an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der Sprachförderung gearbeitet. Sie hat eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland durchgeführt. Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter www.make-it-in-germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.

Positive Bilanz nach einem Jahr

Im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Corona-Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt. Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens machen die Unternehmen in der Praxis zunehmend Gebrauch.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein modernes Regelungswerk, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen können. Es hilft so, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.

(BMAS vom 26.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


06.06.2025

ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Weniger starre Vorgaben bei der Primärdatenpflicht könnten die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfachen, empfiehlt das DRSC.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank