• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ausweitung der Definition Public Interest Entity (PIE)?

09.02.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Ausweitung der Definition Public Interest Entity (PIE)?

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation zur Überarbeitung der im Code of Ethics enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) durch.

Die Definition des Begriffs „Einheit von öffentlichem Interesse“ hat erheblichen Einfluss auf die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind. Eine Erhebung von Accountancy Europe im Jahr 2014 hatte ergeben, dass es eine große Bandbreite von Definitionen von Unternehmen öffentlichen Interesses in den Ländern der EU gibt und dass ihre Anzahl pro Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist.

Kriterienkatalog für Public Interest Entity (PIE)

Die in Abstimmung mit dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) entwickelten Vorschläge des IESBA sehen insbesondere Folgendes vor:

  • Einführung eines Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Grads des öffentlichen Interesses an einer Einheit.
  • Erweiterung der aktuellen Definition PIE um eine weitgefasste Liste von PIE-Kategorien, die auf nationaler Ebene vom jeweiligen Standardsetzer im Zuge der Übernahme des Code of Ethics gegebenenfalls konkretisiert und angepasst werden sollen.
  • Ersetzung des Begriffs Listed Entity durch Publicly Traded Entity.
  • Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Prüfung, ob zusätzliche Einheiten als PIE zu behandeln sind.
  • Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Offenlegung, ob sie einen Prüfungsmandanten als PIE behandelt haben.

Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code) sind bis zum 03.05.2021 möglich.

(WPK vom 01.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)